Elisabeth-Selbert-Schule Lampertheim (ESS)

BERUFLICHES SCHULZENTRUM DES KREISES BERGSTRASSE

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Sie haben einen Ausbildungsplatz im dualen System und besuchen unsere Schule.

Neben dem Unterricht in den Berufen  

Können Sie zahlreiche Angebote bei uns wahrnehmen:

Verbessern des allgemeinen Schulabschlusses:

MITTLERER BILDUNGSABSCHLUSS

Falls Sie einen Hauptschulabschluss haben und nach dem Abschluss Berufsausbildung die Gleichstellung mit dem Mittleren Bildungsabschluss erreichen möchten, ist das unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule hat eine Gesamtnote von mindestens 3,0.
  2. Fünf Jahre Unterricht in der Fremdsprache in der allgemeinbildenden Schule, meistens Englisch, der mit der Note „befriedigend“ abschlossen wurde.

Bei schlechteren Noten im Fach Englisch können Sie Englischunterricht an der Heinrich Metzendorf Schule in Bensheim in Form von Abendunterricht erhalten.

  1. Unterricht in Deutsch und Politik in der Berufsschule in mindestens durchgehend einstündig in zwei Ausbildungsjahren, der jeweils mit der Note „ausreichend“ abgeschlossen wurde.
  2. Die IHK Abschlussprüfung muss bestanden sein.

ALLGEMEINE FACHHOCHSCHULREIFE

Sie bringen einen Mittleren Abschluss mit, der mindestens zwei befriedigenden Leistungen in den Hauptfächern Mathematik, Deutsch und Englisch und ein „ausreichend“ ? (Die Noten 5 und 6 dürfen nicht im Abschlusszeugnis sein).

Dann können Sie Zusatzunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Chemie (= Naturwissenschaften) am Samstag in der Heinrich Metzendorf Schule erhalten, der erfolgreich besucht und mit einer bestandenen Abschlussprüfung eine Voraussetzung für die Gleichstellung mit einem der Fachhochschule gleichwertigen Abschluss bildet. Des Weiteren muss das Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Gesamtnote von mindestens 3,0 aufweisen und die IHK Prüfung ist auch erfolgreich zu absolvieren.

Das Zeugnis ermöglicht Ihnen den Zugang zu allen Fachhochschulen in allen Fachrichtungen. Im Einzelfall stehen auch Universitäten offen. Dies ist aber individuell zu klären.

Nähere Informationen können Sie der Verordnung über die Berufsschule (VO über die Berufsschule vom 09.09.2002 (ABL.S.678), zuletzt geändert durch VO vom 11.07.2011 (ABL. 08/2011). auf der Internet Seite des Hessischen Kultusministerium entnehmen.

Ihre Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer informieren Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung über Ihre individuellen Möglichkeiten, den Schulabschluss zu verbessern.

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