Elisabeth-Selbert-Schule Lampertheim (ESS)

BERUFLICHES SCHULZENTRUM DES KREISES BERGSTRASSE

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Berufserfahrene“- das heißt, Sie haben bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert oder arbeiten seit mindestens drei Jahren in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf – dann können Sie unter Umständen an der ESS die allgemeine Fachhochschulreife erlangen, nachdem Sie die Fachoberschule B-Form erfolgreich abgeschlossen haben.

Als sogenannte Quereinsteigerin oder Quereinsteiger in die Fachschule für Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer in einer Feststellungsprüfung eine gleichwertige berufliche Vorbildung nach Art und Dauer der einzelnen Tätigkeiten nachgewiesen hat. Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über die Erfahrungen in einem dem Ausbildungsziel entsprechenden Arbeitsfeld.

Auf die Vorbildung können beispielsweise angerechnet werden:

  • eine abgeschlossene (einschlägige) Berufsausbildung
  • erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie bis zu einer Dauer von zwei Jahren
  • ein studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II bis zu einer Dauer von zwei Jahren (FHR, Abitur)
  • förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen oder Universitäten
  • die Ableistung eines sozialen Jahres im Sinne des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres
  • der Grundwehrdienst oder der Zivildienst
  • ein Auslandsaufenthalt als Au-Pair bis zur Dauer von zwölf Monaten

Falls Sie Ihren Abschluss nicht in Deutschland erworben haben, fügen Sie bitte dem Antrag einen Gleichstellungsbescheid und den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2/C1 (gemeinsamer europäischer Referenzrahmen) bei.

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