Hier finden Sie die News aus dem Jahre 2022.
Die Auszubildenden des Bereichs Industriekauffrau/Industriekaufmann: (von links) Lucas Pires Barbosa, Henning Maier, Annika Lischer, Lilly Wagner, Jana Metz, Abteilungsleiterin Stefanie Richter, Amelie Teufel, Jessica Knüttel, Lea Sophie Germann, Englischlehrerin Marita Hopp, Louisa May. Nicht auf dem Foto: Alicja Gluszkiewicz, Laura Steinmann und Nele Weidinger.Elisabeth-Selbert-Schule (ESS) zeichnet zwölf künftige Industriekaufleute mit KMK-Fremdsprachenzertifikaten aus
In einer globalisierten Welt ist die berufsbezogene Fremdsprachenkompetenz ein entscheidendes Ausbildungsmerkmal, denn Fremdsprachenkenntnisse verbessern die beruflichen Einstellungs- und Aufstiegschancen.
Zwölf Auszubildende zur Industriekauffrau und zum Industriekaufmann, die sich im ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahr an der Elisabeth-Selbert-Schule (ESS) befinden, haben weder Kosten noch Mühen gescheut, um sich ihre berufsrelevanten Englischkenntnisse zusätzlich zu ihrer Ausbildung durch eine zentrale Prüfung zertifizieren zu lassen.
Sie haben auf freiwilliger Basis und mit viel Einsatz das KMK-Fremdsprachenzertifikat der Niveaustufe B2 erworben und sind damit auf ihrem zukünftigen beruflichen Weg einen wichtigen Schritt weitergekommen.
Gesucht: Fotos, Zeitungsartikel, Zeitzeugen
Die Elisabeth-Selbert-Schule (ESS) wird 100 Jahre alt. Das wird natürlich gefeiert. Am
14. Oktober 2022 ist ein Fest mit buntem Programm geplant.
100 Jahre sind eine lange Zeit. Viele Menschen haben in diesen 100 Jahren an der Entwicklung unserer Schule mitgewirkt. Wir suchen deshalb alte Fotos, Zeitungsartikel und Zeitzeugen, die gerne etwas zu diesem besonderen Tag beitragen möchten.
Haben Sie Interesse oder Material für uns? Dann melden Sie sich gerne bei
Ab dem 2. Mai 2022 entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen. Der Wegfall der Testpflicht gilt auch im Falle einer bestätigten Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe. Mit dem Wegfall der Pflicht zum Nachweis einer Negativtestung entfällt auch das Testheft.
Um Schülerinnen und Schülern auch nach Wegfall der Testpflicht eine Testmöglichkeit anzubieten, stellt das Land Hessen allen Schülerinnen und Schülern bis zu den Sommerferien 2022 weiterhin Antigen-Selbsttests zur Verfügung, mit denen sie sich im häuslichen Umfeld und damit außerhalb der Schulzeit testen können. Die Schulen geben den Schülerinnen und Schülern dazu Antigen-Selbsttests in 5er-Verpackungen aus, die mit nach Hause genommen werden. Die Tests sollen zu Hause unter Beachtung der Packungsbeilage gelagert und durchgeführt werden; bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sollen Erwachsene die Testung beaufsichtigen oder unterstützen.
Die Inanspruchnahme dieser Angebote ist selbstverständlich freiwillig. Nähere Informationen zur Testausgabe erhalten Sie von Ihrer Schule.
Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik kann ab Montag, 2. Mai 2022, wieder ohne Einschränkungen stattfinden. Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht im regulären Klassen- oder Kursverband, einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote, ist wieder möglich. Gleiches gilt für den regulären Ganztagsbetrieb. Sonderregelungen für den Pausenbetrieb sind nicht mehr erforderlich.
Nach wie vor sind die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- und Niesetikette einzuhalten. Das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht ist möglich.
Mit Wirkung zum 29. April 2022 wird die Zeit der Absonderung für mit dem SARS-CoV2-Virus infizierte Personen von bisher zehn auf nun fünf Tage verkürzt. Falls Krankheitssymptome für COVID-19 aufgetreten sind, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome für COVID-19 mehr bestehen. Deshalb sind Schülerinnen oder Schüler, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Unterrichtsteilnahme befreit.
Wenn die Schule einen Distanzunterricht organisiert, haben diese Schülerinnen und Schüler in diesen 48 Stunden daran teilzunehmen.
Auszug aus dem Schreiben des Hessischen Kultusministers Prof. Dr. R. Alexander Lorz vom 28.04.2022.