Erzieher/in
Fachschule für Sozialwesen
Fachrichtung Sozialpädagogik
Erzieher/in sein ist ein vielfältiger, spannender und verantwortungsvoller Beruf, der täglich wechselnde Rollen erfordert:
Sie begleiten Kinder in ihrer Entwicklung, spielen, lernen, experimentieren, trösten, fördern, beobachten, dokumentieren, führen Elterngespräche, gestalten die Öffentlichkeitsarbeit, arbeiten im Team und stellen sich stets neuen pädagogischen Herausforderungen.
Der Besuch der Fachschule wird Sie auf diese Vielfalt an Aufgaben vorbereiten, so dass Sie Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung professionell begleiten und unterstützen können.
Die Ausbildungsformen im Überblick
Die Ausbildung in Vollzeit (VZ)
1. Ausbildungsjahr:
Unterricht (34 WS + Selbstlernzeit) inkl. sechswöchiges Blockpraktikum
2. Ausbildungsjahr:
Unterricht (34 WS + Selbstlernzeit) inkl. sechswöchiges Praktikum und fachtheoretische Prüfungen
3. Ausbildungsjahr:
Berufspraktikum (39 WS) mit Prüfung zur staatlichen Anerkennung als Erzieher/in
"Vergütung" während der gesamten Ausbildungszeit
Abschluss als Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
(Bachelor professional in Sozialwesen, DQR 6)
Die praxisintegrierte, vergütete Ausbildung (PivA)
1. Ausbildungsjahr (39 Std/W.)
3 Tage Lernort Schule, 2 Tage Lernort Praxis
2. Ausbildungsjahr (39 Std/W.)
2 Tage Lernort Schule, 3 Tage Lernort Praxis
3. Ausbildungsjahr (39 Std./W.)
2 Tage Lernort Schule, 3 Tage Lernort Praxis
Fachtheoretische Prüfungen und Prüfung zur staatlichen Anerkennung als Erzieher/in
Vergütung während der gesamten Ausbildungszeit
Abschluss als Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
(Bachelor professional in Sozialwesen, DQR 6)
Ausbildungsdauer und Finanzierung
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildung beginnt nach den hessischen Sommerferien. Für Studierende in der Vollzeitausbildung gilt die hessische Ferienregelung. Studierende in der praxisintegrierten Ausbildung haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
Die Ausbildung ist kostenfrei.
Zur Finanzierung des Lebensunterhalts in der Vollzeitausbildung beantragen Studierende in der Vollzeitausbildung für die ersten beiden Ausbildungsjahre Leistungen nach dem Aufstiegs-BAföG.
Eine AFBG-Förderung erhält, wer sich auf einen Bildungsabschluss als Erzieher/in vorbereitet. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de. Der durch das AFBG geförderte Unterhaltsbeitrag wird vollständig als Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses entspricht einer Ausbildungsvergütung und muss nicht zurückgezahlt werden, wenn das Ausbildungsziel ernsthaft verfolgt wird. Das Berufspraktikum im dritten Jahr wird von einem Arbeitgeber und Träger des Berufspraktikums vergütet.
Studierende in der praxisintegrierten Ausbildung (PivA) erhalten über drei Jahre hinweg eine Vergütung durch einen Arbeitgeber und Träger der praxisintegrierten Ausbildung.
Aufnahmevoraussetzungen
Formale Voraussetzungen
- Mittlerer Abschluss bzw. ein gleichwertig anerkanntes Zeugnis
oder die Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
und eine der folgenden Voraussetzungen:
- Abschluss als staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in
- Abschluss einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Ausbildung, z. B. Kinderkrankenschwester, Altenpfleger/in usw.
Oder:
- Abitur und eine sechswöchige bis dreimonatige einschlägige Fachpraxis
- oder Fachhochschulreife mit einem einschlägigen Praktikum von drei Monaten
- oder abgeschlossene in- oder ausländische Berufsausbildung auf der Niveaustufe DQR 4 und eine dreimonatige Fachpraxis
- oder einschlägige Berufstätigkeit von 36 Monaten oder Tätigkeiten als Tagespflegepersonen von 33 Monaten Dauer.
Erzieherische und pflegerische Tätigkeiten in der Familie können angerechnet werden, gleichfalls ein FSJ, BFD, Auslandsaufenthalte als Au-Pair sowie ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit.
Persönliche Voraussetzungen
- Offenheit für die Bedürfnisse anderer Menschen
- Neugierde, Aufgeschlossenheit
- Leistungsbereitschaft
- Bereitschaft für Biografiearbeit, Veränderungen, neue Haltungen,
das Einnehmen einer Vorbildrolle - Körperliche und psychische Belastbarkeit
Der Unterricht
Der Unterricht zum Erwerb der Fachkompetenz orientiert sich an Situationen der beruflichen Alltagspraxis und lebt von der aktiven Mitgestaltung durch die Studierenden.
Teamarbeiten sind fester Bestandteil in der Ausbildung, denn sie fördern die Entwicklung sozialer und methodischer Kompetenzen, und führen zur Handlungskompetenz einer pädagogischen Fachkraft.
Lehrkräfte moderieren und begleiten die Lernprozesse, fördern die individuellen Stärken der Studierenden und unterstützen sie in der Entwicklung ihrer Professionalität.
Zusätzlich zum Unterricht bietet die Schule über die digitale Lernplattform „Moodle“ eine Unterstützung für den selbstgesteuerten Lernprozess.
Die Unterrichtszeiten in der Vollzeitausbildung liegen täglich zwischen 07:45 und 12:45 Uhr. An zwei bis drei weiteren Tagen kann der Unterricht bis 14:45 Uhr gehen. In den Klassen der praxisintegrierten Ausbildung (PivA) wird der Unterricht von 07:45 bis 16:30 Uhr erteilt.
Die Unterrichtsinhalte umfassen sozialpädagogische Aufgabenfelder wie:
- Berufliche Identität entwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten
- Inklusion fördern
- Bildungsarbeit gestalten (Spiel, Bewegung, kreatives Gestalten, Musik usw.)
Darüber hinaus werden allgemeinbildende Inhalte in Deutsch, Englisch und Religionspädagogik vermittelt. Wer möchte, kann zusätzlich den Kurs Mathematik belegen und die Fachhochschulreife (FHR) erwerben. In der praxisintegrierten Ausbildung wird der Erwerb der FHR nicht angeboten.
Praktikum
Während der ersten beiden Schuljahre finden in der Vollzeitausbildung zwei betreute sechswöchige Praktika in unterschiedlichen pädagogischen Einrichtungen statt. Im dritten Jahr findet das Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit Begleitunterricht an der Fachschule statt.
In der praxisintegrierten Ausbildung findet ggf. ein Wechsel innerhalb der Einrichtung nach dem ersten Ausbildungsjahr statt. Zusätzlich findet ein sechswöchiges Praktikum in einem anderen Tätigkeitsfeld mit neuer Zielgruppe und Konzeption statt.
Abschlussprüfung
Ziel ist der Berufsabschluss als
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
(Bachelor professional in Sozialwesen)
nach den schriftlichen und mündlichen Prüfungen zum Abschluss der Fachschule und der Prüfung zur staatlichen Anerkennung am Ende des Berufspraktikums oder der praxisintegrierten Ausbildung.
Zukunftsaussichten
Es erwartet Sie ein Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe mit hervorragenden Einstellungsmöglichkeiten und guter Bezahlung.
Mögliche Arbeitsfelder sind …
Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten
- Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern zwischen 0 - 6 Jahren
- Intensive Zusammenarbeit mit Eltern und mit Grundschulen
Horte, Betreute Schulen
- Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung mit Kindern zwischen 6 - 12 Jahren
- Zusammenarbeit mit Eltern und Schulen
Offene Jugendarbeit
- Offene Bildungs- und Freizeitarbeit mit Jugendlichen von 12 - 18 Jahren
- Spiel- und Lernstuben, Jugendzentren, Betreute Abenteuerspielplätze/Jugendfarmen
Hilfen zur Erziehung
- Begleitung von Kindern und Jugendlichen in besonderen Lebenslagen z. B. in Heimen, Wohngruppen, Tageseinrichtungen
- Intensive Zusammenarbeit mit Eltern und Jugendamt
Arbeiten mit Menschen mit Behinderungen
- z. B. in integrativ arbeitenden Einrichtungen, Schulen, Internaten, Wohnheimen
Arbeiten mit kranken Kindern
- z. B. in Krankenhäusern, Kindererholungsheimen
Anrechnung der Ausbildung auf Studienleistungen bzw. -zeiten
zum Beispiel beim Studium der Sozialen Arbeit an der University of Applied Sciences in Frankfurt/Main im Rahmen des Kooperationsmodells „AnKE - Anerkennung von Kompetenzen von Erziehern“.
Die Anmeldung
Antrag auf Zulassung können Sie bis 15. Februar eines Jahres stellen. Bei späteren Anmeldungen können Sie in einem Nachrückverfahren bis zum Schuljahresbeginn berücksichtigt werden.
Bitte füllen Sie einen Anmeldebogen aus und senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen inkl. der Nachweise zur Prüfung Ihrer Zugangsvoraussetzungen zu. Schulische Zeugnisse benötigen wir in beglaubigter Form. Diese erhalten Sie i. d. R. bei Ihrer Stadt/Gemeinde im Bürgerbüro unter Vorlage des Originalzeugnisses oder von der Schule/Universität, die Ihnen das Zeugnis ausgestellt hat.
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