InteA
Deutsch als Zweitsprache für Zuwanderer
Die zweijährige Maßnahme bereitet die Schülerinnen und Schüler auf die Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom (DSD1 PRO) vor.
Bei Bestehen dieser Prüfung erhalten die Absolventinnen und Absolventen einen Nachweis über das Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Dieser Referenzrahmen wird weltweit verwendet, um die Sprachfertigkeiten von Lernenden zu beschreiben.
Das B1-Niveau ist ein Nachweis für die selbstständige Sprachverwendung, das bedeutet, die Person kann Gespräche über vertraute Themen wie Schule, Beruf, Freizeit, Freundschaft usw. führen.
Der Unterricht
Der Unterricht erfolgt ausschließlich in Deutsch. Die Lernenden tauchen in ein sogenanntes Sprachbad ein. Mithilfe der erfahrenen Lehrkräfte für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache und der speziell für die Adressatengruppe konzipierten Lehrwerke erschließen sich die Lernenden den Zugang zur neuen Sprache und somit zu ihrer neuen Lebenswelt.
Zusätzlich zum intensiven Deutschunterricht werden auch Mathematik, Englisch, Ethik, Gestalten und Sport sprachsensibel unterrichtet. Abgerundet wird das Angebot durch AGs wie Werkstatt, Schwimmen und Rollerfahren.
Neben den fachlichen Lerninhalten ist es uns wichtig die Lernenden beim Zurechtkommen in ihrer neuen Umgebung zu begleiten und zu unterstützen. In unseren Klassen herrscht eine freundliche, respektvolle und wertschätzende Atmosphäre. Gemeinsam mit den Lernenden freuen wir uns über kleine und große Erfolge. Die Beratung zur weiteren Schullaufbahn oder zur Berufswahl nimmt einen hohen Stellenwert ein.
Maßnahmendauer
Die Maßnahmendauer erfolgt in Vollzeit. Sie dauert zwei Schuljahre.
Zukunftsaussichten
Wer die B1-Prüfung bestanden hat, hat es leichter in weiterführende Schulformen aufgenommen zu werden oder einen Ausbildungsplatz zu bekommen.
Aufnahmevoraussetzungen
- Alter: 16 -18 Jahre
- keine oder wenige Deutschkenntnisse
Kosten
Die Maßnahme ist kostenfrei, da die Elisabeth-Selbert-Schule eine öffentliche Schule ist und Lernmittelfreiheit besteht.
Eventuell mögliche, individuelle und finanzielle Unterstützungen sind beim Flüchtlingsamt des Kreises zu erfragen und zu beantragen.
Anmeldung
Die Anmeldung kann nur über das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) in Heppenheim erfolgen, also nicht in der Schule.
Wir bieten außerdem...
Sozialpädagogische Begleitung:
Die Lernenden erhalten bei der Anerkennung ihrer Zeugnisse aus der Heimat, beim Schriftverkehr mit Ämtern oder bei persönlichen Anliegen sozialpädagogische Unterstützung.
Ansprechpartner