FOS 12 Eintragung der Unterrichtsleistungen / Vornoten in die Prüfungslisten
Veranstaltung
- Titel:
- FOS 12 Eintragung der Unterrichtsleistungen / Vornoten in die Prüfungslisten
- Wann:
- Mi, 11. Juni 2025 - Do, 12. Juni 2025
- Wo:
- Elisabeth-Selbert-Schule (evt. ergänzend/abweichend siehe unter "Ort") - Lampertheim
- Kategorie:
- Allgemein
- Ort:
- ESS
Beschreibung
§ 23 (1), (2) und (3) VO: Die Bewertung der Unterrichtsleistungen (Vornoten) ist in allen Fächern spätestens zehn Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung in die Prüfungsliste einzutragen. Die Vornoten dürfen nicht schematisch errechnet werden. Bei ihrer Festlegung ist vielmehr die Leistungsentwicklung während der Ausbildung zu berücksichtigen. In die Vornoten dürfen keine Prüfungsleistungen eingehen. Die schriftliche Prüfungsleistungen sind ebenfalls in die Prüfungsliste einzutragen. Verantwortlichkeit: Die unterrichtende Lehrkräfte übersenden die Leistungen an die Klassenleitungen.Frau Wenz verteilt die dafür notwendigen Formulare an die Klassenleitungen.
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