Berufsvorbereitung

Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BVB) Teilzeitform + Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BzB) Vollzeitform

Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung
(BVB) Teilzeitform

 

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) ermöglichen Arbeitgebern, Auszubildende in einer Qualifizierungsphase persönlich kennenzulernen, eventuell vorhandene Vorurteile abzubauen und ihnen eine berufliche Chance zu geben.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden über die Agentur für Arbeit angeboten. Das Ziel ist, die Berufswahl, die Aufnahme einer Erstausbildung oder die berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen.

Schüler*innen haben die Möglichkeit mit Hilfe spezifischer Kurse und Angebote der Trägereinrichtung den Haupt- oder Realschulabschluss nachzuholen.

Zuständig für die Organisation und Durchführung der Maßnahme in unserem Schulbezirk sind die Agentur für Arbeit, die Handwerkskammer Frankfurt- Rhein- Main und die ESS Lampertheim.

Die Maßnahme wird von der Agentur für Arbeit gezahlt und ist somit kostenfrei. Den Teilnehmer*innen wird sogar eine Ausbildungsbeihilfe von ca. 250,00 €/Monat gezahlt.

 

Ausbildungsdauer

Der überwiegende Teil der Jugendlichen durchläuft eine Eignungsfeststellung. Während der Eignungsanalyse werden eine Vielzahl praktischer und theoretischer Tests und Übungen absolviert. Dies geschieht im Regelfall binnen zwei Wochen. Ziel ist es, eine Berufswahlentscheidung herbeizuführen, die auf festgestellten Fertigkeiten der Jugendlichen gründet. Der weitere Verlauf wird zusammen mit dem Jugendlichen in einem individuellen Förderplan vorläufig festgelegt und besprochen. Änderungen bzw. Fortschreibungen der Planungen finden laufend statt und dokumentieren den Maßnahmeerfolg.

Die maximale Förderdauer liegt in der Regel bei 10 Monaten. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. Die Teilnehmer*innen absolvieren an drei Tagen in der Woche ein Betriebspraktikum nach ihrer Wahl. Über den Zeitraum der Maßnahme wechselt dieses Praktikum gegebenenfalls mehrfach bis das richtige Berufsfeld und - hoffentlich - eine Ausbildungsstelle gefunden wurde. An einem Tag in der Woche wird die Elisabeth-Selbert-Schule besucht und allgemeinbildender Unterricht vermittelt. An einem weiteren Tag gibt es durch den Träger (Handwerkskammer Frankfurt- Rhein- Main) sozialpädagogische und bildungsbegleitende Hilfen durch erfahrene Sozialpädagoginnen und -pädagogen.

BvB-Maßnahmen stehen auch behinderten Menschen zu. Es gibt spezifische Fördermaßnahmen, die den besonderen Belangen von Menschen mit Behinderung Rechnung tragen. Wenn die Schwere der Behinderung eine umfassende Betreuung erfordert, kann die berufsvorbereitende Bildung auch in einer spezifischen Rehabilitationseinrichtung stattfinden.

 

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen

  • Erweiterte Vollzeitschulpflicht (10. Schuljahr) ist erfüllt
  • Keine Ausbildungsstelle vorhanden
  • Keine Vollendung des 25. Lebensjahres

Persönliche Voraussetzungen

  • Engagement und Motivation diese Chance zu nutzen
  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit

Der Unterricht

Die BvB- Maßnahme umfasst die Vermittlung bzw. Auffrischung von Schlüsselqualifikationen und Grundkenntnissen in verschiedenen Berufsfeldern, allgemeinbildender Unterricht und Förderunterricht.

Umfassende Betriebspraktika sind integrierter Bestandteil solcher Maßnahmen. Außerdem besteht zusätzlich die Möglichkeit an externen Abschlussprüfungen für den Hauptschul- oder Realschulabschluss teilzunehmen. Hierzu sind Zusatzkurse nötig, die vom Träger geleistet und von der Berufsschule zusätzlich unterstützt werden.

Die jeweiligen Angebote richten sich nach der vorhandenen Zielgruppe und werden dementsprechend angepasst. Die wichtigsten Ziele sind die umfassende berufliche Orientierung der Jugendlichen und das Finden eines geeigneten Ausbildungsplatzes.

 

Bausteine von BvB

  • Fachtheoretische und fachpraktische Schlüsselqualifikationen (Betriebe/Praktika)
  • Allgemeinbildende Inhalte (Berufsschule/Elisabeth-Selbert-Schule)
  • Einblick in verschiedene Berufsfelder (Träger/Berufsschule/Betriebe)
  • Sozialpädagogische Betreuung und Bildungsbegleitung (Träger)
  • Vorbereitung auf den Hauptschul- oder Realschulabschluss (Träger/Berufsschule)
  • Hilfen bei der Vermittlung in Ausbildung (Agentur für Arbeit)


Abschlussprüfung

Es besteht die Möglichkeit, an einer externen Abschlussprüfung teilzunehmen.

Zuständigkeit:

Bildungswerke der hessischen Wirtschaft

 

Zukunftsaussichten

Die Teilnahme an der berufsvorbereitenden Maßnahme (BvB) und die vielen Unterstützungsmaßnahmen verbessern die Chancen auf einen geeigneten Ausbildungsplatz.

 

Die Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Agentur für Arbeit!

Die Bewerbung mit Antragsstellung sollte möglichst frühzeitig, am besten mehrere Monate vor Beginn erfolgen. Die Maßnahme beginnt in der Regel im August oder September eines Jahres.

 

Ansprechpartnerin

 

 

Stefanie Richter StDin

Abteilungsleiterin

Tel.: 06206 9409-25

Fax: 06206 9409-33

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

 

Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung
(BzB) Vollzeitform

 

Die BzB bereiten Schüler*innen auf den einfachen oder qualifizierten Hauptschulabschluss vor. Darüber hinaus soll der Bildungsgang den Übergang in die Berufsausbildung, in weiterführende Bildungsgänge oder in Arbeitsverhältnisse erleichtern.

Hierzu wählen die Schüler*innen in diesen Bildungsgängen einen der nachstehenden praktischen Schwerpunkte aus. Dieser ist mit 12 Stunden pro Woche fest in den Unterricht integriert:

  • Holztechnik
  • Metalltechnik
  • Ernährung
  • Körperpflege

Zudem nehmen die Schüler*innen an zwei Praktikumsphasen von je 3 Wochen teil. Die Praktikumssuche und Praktikumsbegleitung wird aktiv von der Schule betreut.

Wichtig:

Eine Anmeldung in diese Bildungsgänge ist bis zum 30. April eines jeden Jahres und nur über die Klassenleitung der abgebenden Schule möglich. Bei der Anmeldung ist einer oder mehrere der obigen Schwerpunkte mitanzugeben.

Alle Schulen erhalten regelmäßig hierzu die aktuellen Informationen über das Staatliche Schulamt.

 

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert ein Schuljahr. Eine Wiederholung ist auch bei Nichterreichen des Ausbildungszieles nicht vorgesehen.

 

Aufnahmevoraussetzungen

Aufgenommen werden

  • Jugendliche (unter 18 Jahren)
  • die mindestens 9 Schulbesuchsjahre erfüllt haben (Dauer der Vollzeitschulpflicht) und
  • mindestens in der 8. Jahrgangsstufe sind oder diese schon absolviert haben und
  • entweder keinen Schulabschluss oder einen einfachen Hauptschulabschluss haben.

 

Außerdem ist zu beachten:

  • Jugendliche, die bereits die verlängerte Vollzeitschulpflicht (10 Schuljahre) erfüllt haben, können nur aufgenommen werden, wenn noch genügend Plätze zur Verfügung stehen.

 

Persönliche Voraussetzungen

  • Absoluter Wille für regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch
  • Zielsetzung muss sein, mindestens den „einfachen“ Hauptschulabschluss, besser noch den qualifizierenden Hauptschulabschluss zu erreichen
  • Leistungsbereitschaft und engagiertes Lernen und Arbeiten in Theorie und Praxis

 

Der Unterricht

In den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung werden Allgemeinbildung und berufliche Basisqualifikationen vermittelt.

Das pädagogische Konzept dieser Schulform beinhaltet ein Förderkonzept im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts. Es werden Förderunterricht zum Ausgleich von Lerndefiziten sowie Zusatzangebote zum Erwerb eines qualifizierenden Hauptschulabschlusses angeboten. Für jede*n Schüler*in gibt es einen individuellen Förderplan, der mit allen beteiligten Personen besprochen und umgesetzt wird.

Eine sozialpädagogisch ausgebildete Fachkraft hilft den Schüler*innen in Problemsituationen.

Der Unterricht im berufsbildenden Lernbereich wird in Lernfeldern der Fachrichtungen angeboten. Diese werden an den Förderbedarf der Schüler*innen angepasst. Darüber hinaus orientiert sich der Unterricht an einer fächer- und lernbereichsübergreifenden Unterrichtsorganisation, die Praxis und Theorie handlungsorientiert miteinander verknüpft.

 

Praktikum

Im Rahmen des beruflichen Unterrichts werden zwei Betriebspraktika à 3 Wochen durchgeführt.

 

Abschlussprüfung

Das Ausbildungsende beginnt mit einer berufsfeldorientierten Projektprüfung. Die Inhalte hierzu bestehen aus einer praktischen Durchführungsphase. Hinzu kommen mündliche und schriftliche Bestandteile.

Rein schriftliche Prüfungen sind in den Fächern Deutsch und Mathematik zu absolvieren. Wird der qualifizierende Hauptschulabschluss angestrebt, wird noch eine zusätzliche schriftliche Prüfung in Englisch erforderlich.

Mündliche Prüfungen sind in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung nicht vorgesehen.

 

Zukunftsaussichten

Der erfolgreiche Besuch ermöglicht:

  • einen reibungsloseren Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt
  • bessere Chancen für einen Einstieg in eine fundierte und anerkannte Berufsausbildung
  • den Besuch der zweijährigen Berufsfachschule zum Mittleren Abschluss (qualifizierender Hauptschulabschluss oder „einfacher“ Hauptschulabschluss mit entsprechendem Notenbild erforderlich)
  • den Besuch der 10. Klasse Realschule zum Mittleren Abschluss (im Kreis Bergstraße nur an der Geschwister-Scholl-Schule in Bensheim möglich; begrenzte Aufnahmekapazitäten!)

 

Die Anmeldung

Bewerbungsschluss: 30. April (NUR über die Klassenleitungen abgebende Schule möglich!)

Anmeldeformular_BZB.pdf

 

Ansprechpartner

 

Für den Anmeldevorgang in die BzB:
Frau Schwarz
Sozialpädagogin
Tel.: 06206 9409-59
Fax: 06206 9409-33
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 
 
Für allgemeine Fragen zu den BzB:
Jürgen Ende
Stellvertretender Schulleiter
Tel.: 06206 9409-0
Fax: 06206 9409-33
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Elisabeth-Selbert-Schule Lampertheim

Öffnungszeiten Sekretariat

montags bis donnerstags:
08:00 - 12:00 Uhr
und
12:45 - 14:00 Uhr


freitags:
07:30 bis 13:00 Uhr

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