§ 12: Spätestens zwei Monate nach Beginn des letzten Ausbildungshalbjahres melden sich die SuS zur schriftlichen Abschlussprüfung bei der Schulleitung (über die Klassenlehrerin) unter Vorlage der Praktikumsbescheinigung an. Wichtig: § 13(4): Die ordnungsgemäße schriftliche Anmeldung zur Abschlussprüfung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Zulassung!